Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Lagerkompartments sowie über die multifunktionale Halle des Ostend Mietparks, betrieben durch die Enz-Quartier GmbH & Co. KG, Kirchheimer Str. 75, 73249 Wernau (Neckar) (nachfolgend Vermieter genannt). Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur wirksam, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vermietet werden Lagerflächen (Kompartments) von 19 bis 2000 m² bzw. die multifunktionale Halle am Standort Ostendstraße 3, 75175 Pforzheim. Der genaue Mietgegenstand, die Fläche und der Mietpreis ergeben sich aus dem individuellen Mietvertrag. Die Flächen dienen ausschließlich der vereinbarten Nutzung (Lagerung bzw. die für die Halle vereinbarte Nutzung).
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Flächen und Preise auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Mietvertrag kommt erst durch beidseitige Unterzeichnung des Mietvertrags bzw. durch ausdrückliche Bestätigung des Vermieters zustande.
§ 4 Mietzeit und Kündigung
Das Mietverhältnis ist flexibel gestaltet und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Miete, Preise und Umsatzsteuer
Die Miete ist monatlich im Voraus zu entrichten. Die auf der Website angegebenen Preise verstehen sich netto pro Quadratmeter und Monat. Die Vermietung von Grundstücken und Räumen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG; der Vermieter kann gegenüber Gewerbemietern zur Umsatzsteuerpflicht optieren (§ 9 UStG). Die konkrete umsatzsteuerliche Behandlung wird im Mietvertrag ausgewiesen.
§ 6 Kaution
Der Mieter leistet bei Vertragsbeginn eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten (netto). Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Fläche – abzüglich etwaiger berechtigter Forderungen des Vermieters – zurückerstattet.
§ 7 Nebenkosten
Nebenkosten werden je nach individuellem Bedarf des Mieters und nach Absprache berechnet. Die konkrete Regelung wird im Mietvertrag festgelegt.
§ 8 Nutzung und verbotene Güter
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietfläche pfleglich zu behandeln. Nicht gestattet sind insbesondere:
- die Lagerung von Chemikalien, Gefahrstoffen, Sprengstoffen sowie feuergefährlichen Stoffen,
- die Lagerung verderblicher Güter, von Lebensmitteln und von Tieren,
- jede gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeit innerhalb der Kompartments (die Flächen dienen ausschließlich der Lagerung),
- jede Wohn- oder Übernachtungsnutzung.
Der Mieter ist verpflichtet, gesetzliche Vorschriften (insbesondere Brand- und Umweltschutzbestimmungen) einzuhalten. Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.
§ 9 Zugang und LKW-Rampe
Der Zugang zur Mietfläche erfolgt über die gesicherte Anlage und – soweit vorgesehen – über die LKW-geeignete Laderampe. Der Mieter hat die Zugangs- und Sicherheitsregelungen des Vermieters zu beachten und das Objekt nach Nutzung ordnungsgemäß zu verschließen.
§ 10 Pflichten des Mieters und Versicherung
Der Mieter ist für das eingelagerte Gut selbst verantwortlich. Der Abschluss einer geeigneten Versicherung für das Lagergut obliegt dem Mieter und wird empfohlen. Der Vermieter schuldet keine Verwahrung im Sinne der §§ 688 ff. BGB, sondern ausschließlich die Überlassung der Mietfläche.
§ 11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 12 Vermieterpfandrecht
Dem Vermieter steht für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Vermieterpfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 562 BGB) zu.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – [PLATZHALTER: zuständiges Gericht / Sitz des Vermieters]. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel). Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
Stand: Juni 2026